Arbeitsunterlagen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Themen Tarifvertrag, Lohnabrechnung, Tätigkeitsnachweis, Urlaubsschein und vieles mehr…

In deinem Arbeitsvertrag haben wir uns gemeinsam auf eine regelmäßige Arbeitszeit und dementsprechende Bezahlung geeinigt. Bei deiner Tätigkeit im Kundenunternehmen kann es aber sein, das du mal mehr oder weniger Stunden aktiv bist. Wenn du mehr arbeitest, bekommst du nicht automatisch mehr Gehalt. Deine Überstunden werden am Ende des Monats auf einem sogenannten Arbeitszeitkonto (AZK) festgehalten. Die gesammelten Stunden kannst du nach Absprache mit uns für zusätzliche Urlaubstage nutzen. Wenn du einmal weniger arbeiten, werden Stunden aus dem AZK gestrichen, du bekommst aber weiterhin das gleiche Gehalt. Wenn du nicht mehr bei uns beschäftigt bist, bezahlen wir dir die im AZK verbliebenen Stunden entsprechend deinem Stundenlohn aus. Während deines Arbeitsverhältnisses mit der BERA ist es nicht möglich, die Stunden aus dem Arbeitszeitkonto auszubezahlen.

BERA ist Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und hält sich an den vom Verband ausgehandelten Tarifvertrag. Im BAP-Tarifvertrag sind die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen und Arbeitszeitkonto geregelt. Du findest den Tarifvertrag und die Branchenzuschläge auf der Webseite des BAP: https://www.personaldienstleister.de/tarif/tarifvertraege. Gerne helfen dir auch die für dich zuständigen BERA-Ansprechpartner in deiner Niederlassung weiter. Die Kontaktdaten findest du unser Standorte.

Um dir dein Fahrgeld zu bezahlen, benötigen wir bis zum Ende des Monats deine Reisekostenabrechnung per Zvoove Work App oder per Einreichung in deiner BERA- Niederlassung vor Ort. Eine nachträgliche Bezahlung der einsatzbezogenen freiwilligen Leistung ist ausgeschlossen.

Falls deine Arbeitsstunden nicht automatisch erfasst werden, bekommen Sie von deiner BERA- Niederlassung Stundenzettel, die du händisch ausfüllen musst. Deine Tätigkeitsnachweise sind wöchentlich am Freitag im Original oder digital (Scan, Foto) bei deiner BERA-Niederlassung einzureichen. Auch am letzten Tag eines Monats sind die Stundennachweise abzugeben. Wenn die Nachweise nicht rechtzeitig eintreffen, können wir diese Stunden leider nicht bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach deiner Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 25 und 30 Tagen pro Jahr. Deine Urlaubswünsche solltest Du im ersten Schritt mit deinem Ansprechpartner (m/w/d) im Einsatzunternehmen besprechen. Wenn ihr euch einig seid, beantragst du bitte den Urlaub per Zvoove Work App bei deinem BERA-Ansprechpartner (m/w/d). Wenn der Urlaubsantrag dann vom Kunden wie auch der BERA bestätigt wurde, kannst du deinen Urlaub antreten.

Im Krankheitsfall melde dich bitte vor Arbeitsbeginn im Kundenunternehmen und informiere deinen Ansprechpartner (m/w/d) dort darüber, dass du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Im Anschluss ist deine BERA-Niederlassung zu benachrichtigen – spätestens bis 8:30 Uhr. Falls du länger als einen Tag krank sein solltest, brauchst du eine Krankschreibung vom Arzt. Abgabefrist für die Bescheinigungen sind spätestens bis zum 3. Tag nach der Krankmeldung. Solltest du länger krank sein, als dir dein Arzt bescheinigt hat, müsstest du der BERA bis spätestens 12 Uhr am letzten bescheinigten Tag eine neue ärztliche Krankschreibung vorlegen.

In deinem Arbeitsvertrag haben wir uns gemeinsam auf eine regelmäßige Arbeitszeit und dementsprechende Bezahlung geeinigt. Bei deiner Tätigkeit im Kundenunternehmen kann es aber sein, das du mal mehr oder weniger Stunden aktiv bist. Wenn du mehr arbeitest, bekommst du nicht automatisch mehr Gehalt. Deine Überstunden werden am Ende des Monats auf einem sogenannten Arbeitszeitkonto (AZK) festgehalten. Die gesammelten Stunden kannst du nach Absprache mit uns für zusätzliche Urlaubstage nutzen. Wenn du einmal weniger arbeiten, werden Stunden aus dem AZK gestrichen, du bekommst aber weiterhin das gleiche Gehalt. Wenn du nicht mehr bei uns beschäftigt bist, bezahlen wir dir die im AZK verbliebenen Stunden entsprechend deinem Stundenlohn aus. Während deines Arbeitsverhältnisses mit der BERA ist es nicht möglich, die Stunden aus dem Arbeitszeitkonto auszubezahlen.

BERA ist Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und halt sich an den vom Verband ausgehandelten Tarifvertrag. Im BAP-Tarifvertrag sind die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen und Arbeitszeitkonto geregelt. Du findest den Tarifvertrag und die Branchenzuschläge auf der Webseite des BAP: https://www.personaldienstleister.de/tarif/tarifvertraege. Gerne helfen dir auch die für dich zuständigen BERA-Ansprechpartner in deiner Niederlassung weiter. Die Kontaktdaten findest du unser Standorte.

Um dir dein Fahrgeld zu bezahlen, benötigen wir bis zum Ende des Monats deine Reisekostenabrechnung per Zvoove Work App oder per Einreichung in deiner BERA- Niederlassung vor Ort. Eine nachträgliche Bezahlung der einsatzbezogenen freiwilligen Leistung ist ausgeschlossen.

Falls deine Arbeitsstunden nicht automatisch erfasst werden, bekommen Sie von deiner BERA- Niederlassung Stundenzettel, die du händisch ausfüllen musst. Deine Tätigkeitsnachweise sind wöchentlich am Freitag im Original oder digital (Scan, Foto) bei deiner BERA-Niederlassung einzureichen. Auch am letzten Tag eines Monats sind die Stundennachweise abzugeben. Wenn die Nachweise nicht rechtzeitig eintreffen, können wir diese Stunden leider nicht bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach deiner Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 25 und 30 Tagen pro Jahr. Deine Urlaubswünsche solltest Du im ersten Schritt mit deinem Ansprechpartner (m/w/d) im Einsatzunternehmen besprechen. Wenn ihr euch einig seid, beantragst du bitte den Urlaub per Zvoove Work App bei deinem BERA-Ansprechpartner (m/w/d). Wenn der Urlaubsantrag dann vom Kunden wie auch der BERA bestätigt wurde, kannst du deinen Urlaub antreten.

Im Krankheitsfall melde dich bitte vor Arbeitsbeginn im Kundenunternehmen und informiere deinen Ansprechpartner (m/w/d) dort darüber, dass du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Im Anschluss ist deine BERA-Niederlassung zu benachrichtigen – spätestens bis 8:30 Uhr. Falls du länger als einen Tag krank sein solltest, brauchst du eine Krankschreibung vom Arzt. Abgabefrist für die Bescheinigungen sind spätestens bis zum 3. Tag nach der Krankmeldung. Solltest du länger krank sein, als dir dein Arzt bescheinigt hat, müsstest du der BERA bis spätestens 12 Uhr am letzten bescheinigten Tag eine neue ärztliche Krankschreibung vorlegen.